Leben und Arbeiten in Ungarn

Ungarn ist für viele Menschen ein interessantes Ziel, wenn es um Langzeitaufenthalte geht. Auch wenn die Preise in den vergangenen Jahren deutlich angezogen haben, so liegen sie doch immer noch weit unter den mitteleuropäischen. Nicht nur Rentner, bei den längst nicht nur der Balaton das Ziel Nummer 1 ist,  zieht es nach Ungarn, auch jüngere Leute gehen in das Land der Magyaren und wollen dort leben und arbeiten. Eine Voraussetzung dafür sollte aber sein, dass die ungarische Sprache beherrscht wird. Auch wenn man sich in den Touristengebieten und der Hauptstadt mit Deutsch und Englisch behelfen kann, sprechen längst nicht alle Ungarn diese Sprachen. Wer sich vor Ort gut und effektiv verständigen möchte, muss auf jeden Fall Ungarisch beherrschen, und das gilt ntrülich in jdem Fall für Arbeitssuchende.

Wer als Deutscher nach Ungarn gehen möchte, kann sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten und benötigt dafür nur einen gültigen Reisepass oder den aktuellen Personalausweis. Ein Visum wird nicht benötigt. Soll der Aufenthalt länger dauern, muss eine Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Dies sollte rechtzeitig geschehen. Die Steuerbelastung für Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen ist in Ungarn relativ hoch. Seit 2009 gilt ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 16 Prozent, Freibeträge gibt es auch für Mindestlohnempfänger nicht mehr. Zwar ist diese Regelung für eine breite Schicht der ungarischen Arbeitnehmer günstiger als die Vorangegangene, doch schon ein kurzer Vergleich mit Steuern Deutschland oder Steuern Schweiz zeigt, dass ein Schritt in die ungarische Arbeitswelt wohlüberlegt sein erfolgen sollte. In Deutschland wird eine Besteuerung von 16 Prozent erst ab Jahreseinkommen von rund 25.000 Euro fällig, in der Schweiz stehen Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen sogar noch besser da.

Dazu kommt, dass ungarische Löhne in der Regel deutlich unter denen Deutschlands oder der Schweiz liegen. Wer sich für eine Anstellung in Ungarn interessiert und ein höheres Gehalt erwartet, sollte sich bei der Suche daher unbedingt auf ausländische Unternehmen konzentrieren. Im Rahmen einer Entsendung durch ausländische Firmen ausgübte Tätigkeiten müssen der ungarischen Steuerbehörde spätestens 30 Tage nach ihrem Beginn gemeldet werden. Seit 2009 die Rückkehr ins Ausland spätestens einen Tag nach der Ausreise meldepflichtig. Häufig wird angeraten, Deutschland als Hauptwohnsitz zu behalten. So kann zum Beispiel die Krankenversicherung in Deutschland weitergeführt und eine bessere Versorgung in Anspruch genommen werden.